Plattformen wie kununu geben Arbeitnehmenden die Möglichkeit, Unternehmen und ihre Qualitäten als Arbeitgeber zu bewerten. Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht jede Wortmeldung positiv ausfallen kann. Damit stellt sich für Unternehmen die Frage: Wie geht man mit negativer Kritik um?
1. Arbeitgeber-Bewertungen: Behalten Sie die Plattformen im Auge.
Um auf Kritik reagieren zu können, muss man sie zuerst einmal wahrnehmen. Deswegen empfiehlt es sich, die typischen Plattformen zu überwachen, an denen eine Bewertung erfolgen kann. Ganz oben auf der Liste steht kununu, bei allen Portalen dürfte ein sporadischer Check ausreichen. Übersehen Sie jedoch nicht, dass beispielsweise auch Google, LinkedIn oder Facebook genutzt werden können, um Ihr Unternehmen zu bewerten. Natürlich können hier weit mehr Kriterien im Fokus stehen als «nur» Ihr Image als Arbeitgeber. Deswegen überwachen Sie diese Plattformen ohnehin regelmässig. Richtig?
2. Legen Sie fest, wer die Antworten erstellt – und wer Sie offiziell unterschreibt.
Einen festen Prozess zu definieren, lohnt sich vermutlich nur, wenn Sie regelmässig Arbeitgeber-Bewertungen erhalten. Doch auch in Einzelfällen gilt es zu entscheiden, wer den Inhalt einer Antwort am besten beurteilen kann – etwa der oder die Vorgesetzte, die HR-Abteilung, oder die Geschäftsleitung. Dass die Reaktion von einer Person zu «unterzeichnen» ist, versteht sich von selbst. Doch wer kommt dafür in Betracht? In kleineren Betrieben kann dies die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer übernehmen. Je grösser das Unternehmen, desto weniger realistisch erscheint es, dass die Antwort tatsächlich «von ganz oben» kommt. Und Glaubwürdigkeit hat in diesem Zusammenhang oberste Priorität.
3. Nehmen Sie die Kritik ehrlich zur Kenntnis.
Nachdem sich Ihr Ärger über eine negative Kritik gelegt hat, fragen Sie sich: Steckt vielleicht doch ein Fünkchen Wahrheit dahinter? Das erleichtert nicht nur eine sinnvolle Reaktion, sondern bietet Ihnen auch die Chance, etwas über Ihr Unternehmen zu lernen. Zeigen Sie, dass Sie die Kritik ernst nehmen, indem Sie in Ihrer Antwort individuell darauf eingehen. Damit demonstrieren Sie der Absenderin oder dem Absender, dass Sie zu einem Entgegenkommen bereit sind. Ausserdem senden Sie ein deutliches Signal an alle anderen, die mit der Bewertung in Kontakt kommen – allen voran Stellensuchenden, die sich über Ihr Unternehmen informieren.
Exkurs: So schlimm können Bewertungen ausfallen, wenn wirklich alles schiefläuft.
4. Bieten Sie Lösungen an.
Ein offenes Wort kann Wunder wirken. Gerade bei Arbeitgeber-Bewertungen von bestehenden Mitarbeitenden empfiehlt es sich, das Gespräch zu suchen. Machen Sie im Rahmen Ihrer Antwort ein klares Angebot, gemeinsam an einer Verbesserung zu arbeiten. Anders wird sich die Situation sicher nicht verbessern – weder für Sie und Ihr Unternehmen, noch für Ihr Gegenüber.
5. Was, wenn die Kritik unbegründet ist?
Dass der Auslöser für eine Bewertung Ihre Beachtung verdient, haben wir bereits geklärt. Doch «unbegründet» kann eine Kritik auch in anderer Hinsicht sein: Auf kununu beispielsweise kann eine Bewertung lediglich aus (nicht vergebenen) Sternchen bestehen. Eine genauere Erklärung ist dabei nicht erforderlich. Gehen wir also vom sehr plakativen Extremfall aus: Eine ehemalige Mitarbeitende oder ein ehemaliger Mitarbeiter ist verärgert und gibt Ihnen in jeder verfügbaren Kategorie nur einen Stern. Eine konkrete Stellungnahme kommt damit nicht in Betracht. Die Alternative: Stellen Sie die Kultur in Ihrem Unternehmen vor. So wissen Stellensuchende, was sie bei Ihnen erwartet – und was vielleicht jemand anderem nicht gefallen hat. Aber bitte: Verzichten Sie auf Floskeln aus der Kategorie «Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt».
6. Zuletzt: Übersehen Sie die positiven Bewertungen nicht.
Während negative Kritik schnell Alarmstufe rot auslöst, bleiben erfreuliche Kommentare häufig unbeachtet. Schade eigentlich, denn auch das zeichnet ein Unternehmen aus: Man kommuniziert nicht nur, wenn es irgendwo brennt. Schon ein simples «Danke!» kann Bände sprechen.
Diana Gebauer
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