Im Rahmen der Stellenmeldepflicht müssen zu vergebende Stellen in Berufsgruppen mit mehr als 8% Arbeitslosigkeit dem RAV gemeldet werden, bevor sie öffentlich ausgeschrieben werden. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag oder in unserem FAQ.
Im Rahmen der Stellenmeldepflicht müssen zu vergebende Stellen in Berufsgruppen mit mehr als 8% Arbeitslosigkeit dem RAV gemeldet werden, bevor sie öffentlich ausgeschrieben werden. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag oder in unserem FAQ.